Den Eigentumswechsel für ein Grundstück können Sie uns schriftlich, formlos mitteilen. Geben Sie bitte die Anschriften von Käufer und Verkäufer an, sowie das Übergabedatum, und fügen Sie einen entsprechenden Beleg (z. B. Übergabeprotokoll oder Grundbuchauszug) bei.
Gerne können Sie auch unser unten bereitgestelltes Formular nutzen. Wichtig: Gebührenpflichtig ist nach der Entwässerungsgebührensatzung derjenige, der Eigentümer eines Grundstücks ist. Das bedeutet, Eigentümer ist derjenige, der in Abteilung I im Grundbuch eingetragen ist. Die Gebührenpflicht geht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Verpflichteten über. Umgehen können Sie diese Vorgabe mit der Übersendung eines formlosen, von beiden Parteien unterzeichneten Übergabeprotokolls. Abgerechnet werden volle Monate.