Für das Entsorgen des Abwassers über Kanäle und Pumpstationen sowie für das Aufbereiten in unserer Kläranlage erheben wir Abwassergebühren für jedes angeschlossene Grundstück. Um die hohe Qualität der Abwasserentsorgung zu sichern, investieren wir kontinuierlich in alle Anlagen.
Entsprechend des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes sind die Gebühren Benutzungsgebühren. Die SEHi verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern arbeitet nach dem Prinzip der Kostendeckung. Die notwendige Höhe der Abwassergebühren wird regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Schmutzwasser
Ihr Wasserzähler erfasst die Menge des zugeführten Trinkwassers. Da das Trinkwasser verbraucht und auf verschiedenen Wegen zu Abwasser wird, berechnet sich die Schmutzwassergebühr aus dieser Menge.
Falls ein Teil des Trinkwassers nicht in die Kanalisation abgeleitet wird, weil Sie zum Beispiel Pflanzen im Garten bewässern, kann diese Menge auf Antrag abgesetzt werden. Lesen Sie hierzu unseren Service-Artikel zur Nutzung von Gartenwasserzählern.
Niederschlagswasser
Für die Niederschlagswassergebühr werden überdachte, überbaute und befestigte Flächen des Grundstücks zugrunde gelegt, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn Sie auf Ihrem Grundstück baulich etwas verändern, wodurch sich die eingeleitete Menge des Niederschlagswassers reduziert oder erhöht.
Bei Fragen rund um die Gebühren beraten wir Sie gerne in unserem Innenstadtbüro in der Almsstraße 27.
Übersicht zu den aktuellen Gebührensätzen für die Abwasserbeseitigung [Stand 08.11.2024]
Schmutzwasserbeseitigung
Gebührensatz von 2,14 Euro je m³ Schmutzwasser
Niederschlagswasserbeseitigung
0,59 Euro je m² überbauter und befestigter Grundstücksfläche im Jahr
Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen
Gebührensatz von 24,50 Euro je m³ Fäkalschlamm
Verwaltungsgebühr für den Betrieb eines Absetzmengenzählers im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung; sogenannter Gartenwasserzähler
Gebührensatz von 24,30 Euro je Zähler im Jahr